Häufige Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen? Nachfolgend finden Sie ausführliche Antworten zu den AK JURA Online Fachanwaltslehrgängen. Sollten Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden, nehmen Sie hier bitte direkt mit uns Kontakt auf.
In welchem Zeitraum muss der Fernlehrgang absolviert werden?
Die Lehrinhalte stehen für 12 Monaten zur Verfügung. Die Abschlussprüfung kann auch noch nach der Vertragslaufzeit geschrieben werden.
Was passiert, wenn ich den Fernlehrgang nicht innerhalb der 12 Monate abschließe?
Nach Ablauf der 12 Monate endet Ihr Zugang. Eine Verlängerung des Lehrgangs ist jederzeit möglich und kostet 30,- € pro vollen Verlängerungsmonat. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Wozu dient das Zeitprotokoll?
Ihre Lernzeit wird über das AK JURA Zeiterfassungssystem minutengenau protokolliert und dient als Nachweis der von der FAO geforderten Zeitstunden. Das Zeitprotokoll gewährleistet auch, dass Ihre Anmeldung zu den Abschlussklausuren erst erfolgen kann, wenn Ihr "Zeitprotokoll" mindestens 120 (bei Insolvenzrecht 180) Stunden beträgt.
Wie funktioniert die Zeiterfassung?
Sobald Sie eingeloggt sind, dokumentiert das System Ihre Lernzeit. Wenn länger als 15 Minuten keine Interaktion (klick, scroll, Mausbewegung etc.) auf Ihrer "MEIN AK JURA " Seite erfolgt, stoppt das System automatisch die Zeiterfassung und die letzten inaktiven 15 Minuten werden von der Lernzeit abgezogen. Durch erneute Interaktion setzen Sie die Zeiterfassung fort.
Was bedeutet Monitoring?
Unser System verfügt über ein Monitoring-Tool, welches uns ermöglicht jede Interaktion des Teilnehmers nachzuvollziehen und zu überprüfen. Bei Auffälligkeiten findet ein Gespräch mit dem Teilnehmer statt und entscheiden dann im Einzelfall.
Wieviel Zeit brauche ich für Erarbeitung eines Lern-Moduls?
Alle 4 Lern-Module sind so aufgebaut, dass sie durchschnittlich 30 Lernstunden umfassen (Insolvenzrecht etwa 45 Stunden pro Modul). Je nach Vorkenntnis und Erfahrung können Sie Ihr Lerntempo individuell bestimmen.
Was ist zu tun, wenn ich alle 4 Lern-Module bearbeitet habe, aber mein Zeitprotokoll die erforderlichen 120 (bzw. 180) Stunden noch nicht aufweist?
In diesem Fall regen wir an, ausgewählte Themen und Beiträge bzw. Ihr Modul "Repetitorium" nochmals zu vertiefen, bis Ihr Zeitkonto die erforderlichen 120 (bzw. 180) Stunden aufweist.
Wie erfolgen die Lernkontrollen?
Jedes der 4 Lern-Module schließt mit ca. 30 Fragestellungen (Multiple-Choice-Aufgaben) ab und dient ausschließlich der Überprüfung Ihres persönlichen Lernerfolgs. Sie führen die Lernkontrolle online durch und erhalten die Auswertung durch das System umgehend. Die Lernkontrolle muss bestanden werden, damit Sie das nächste Lern-Modul bearbeiten können.
Kann ich nicht bestandene Lernkontrollen wiederholen?
Nicht bestandene Lernkontrollen können Sie jederzeit und beliebig oft wiederholen.
Wann kann ich mich zu den Abschlussklausuren anmelden?
Sie können sich zu den Abschlussklausuren erst anmelden, wenn folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:
- die 4 Lernmodule wurden vollständig bearbeitet und
- die 4 Lernkontrollen wurden bestanden und
- die protokollierte Lernzeit mindestens 120 Zeitstunden (bei Insolvenzrecht 180) beträgt.
Wann und wo finden die Abschlussklausuren statt?
Die Abschlussklausuren werden bundesweit mehrmals jährlich an verschiedenen Prüfungsorten angeboten. Jeder Prüfungstermin besteht aus drei Tagen Präsenz. Klausurzeiten sind immer
- Freitags von 13:30 bis 18:30 sowie
- Samstags und Sonntags jeweils von 10:00 bis 15:00
Wir bieten auch individuelle Prüfungstermine an.
Sofern Sie über geeignete Klausurräume verfügen - z.B. in Ihren Kanzleiräumen - nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Hierfür wird pro Prüfungsteilnehmer ein Unkostenbeitrag wie folgt fällig:
- ab 3 Teilnehmern > 450,- pro Teilnehmer
Kann ich die Abschlussklausuren auch nach der Vertragslaufzeit schreiben?
Die Abschlussklausuren können Sie auch nach der Vertragslaufzeit schreiben. Hierfür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Wie bereite ich mich auf die Abschluss-Prüfung vor?
Nachdem Sie alle 4 Lernmodule erfolgreich bearbeitet haben, steht Ihnen das Modul "REPETITORIUM" zur Verfügung. Hier werden nochmals alle klausurrelevanten Themen zusammengefasst, so dass Sie bestens für die Prüfung vorbereitet sind.
Was wenn ich eine oder mehrere Abschlussklausuren nicht bestehe?
Nicht bestandene Klausuren können Sie jederzeit an einem der nachfolgenden Termine wiederholen. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Welche Leistungen erhalte ich mit der Buchung des Fernlehrgangs?
- Einen 12-monatigen Zugriff auf Ihre AK JURA Lernplattform (4 Lernmodule, 4 Lernkontrollen, Zeitprotokoll, Fachforum)
- Die Lehrinhalte zusätzlich als PDF
- Zusammenfassung der klausurrelevanten Inhalte "REP" zur Vorbereitung auf die Abschlussklausuren
- Ein Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang
- Die Dokumentation der protokollierten Lernzeit
- Eine Zusammenfassung der Lerninhalte zur Vorlage bei Ihrer RAK
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich rechnen?
Mögliche Anfahrts- und Übernachtungskosten zu Ihrem Klausurwochenende sind von Ihnen selbst zu tragen.
Werden Online Fachanwaltslehrgänge durch die Rechtsanwaltskammern anerkannt?
Fernlehrgänge bzw. Onlinelehrgänge sind von den Rechtsanwaltskammern grundsätzlich gleichermaßen anerkannt wie Präsenzlehrgänge.
Bislang wurde jeder AK JURA Lehrgang anerkannt.
Welche Bedeutung hat die Zertifizierung der AK JURA Fachanwaltslehrgänge?
Im Gegensatz zu Präsenzseminaren müssen jegliche Fernlehrgänge von der zuständigen Bundesbehörde (staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) – vorab gutachterlich geprüft und zertifiziert werden.
Die ZFU bestätigt die fachanwaltsspezifische Eignung unserer Fernlehrgänge und sämtlicher Unterrichtsmaterialien (§ 4 Abs. 1 Satz 1 FAO), die Abdeckung aller relevanten Bereiche nach Maßgabe der FAO sowie dass das Erfordernis der 120 (bzw. 180) Zeitstunden (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FAO) erfüllt ist.
Wie wird der Nachweis der Zertifizierung erbracht?
Die Zertifizierung der AK JURA Fernlehrgänge sind im Register der ZFU einsehbar. Jedem Fachgebiet ist eine eigenständige Zertifizierungsnummer zugeteilt: Diese ist im Siegel des jeweiligen Fachgebiets angegeben.
Der Stand der Technik zu Ihrem Vorteil
Um an einem Online-Fachanwaltslehrgang teilzunehmen, benötigen Sie folgende technische Ausstattung und Einstellungen:
- eine gültige E-Mail-Adresse
- einen Computer mit gängigem Internetanschluss
- eine Bildschirmauflösung mit einer Auflösung von mind. 1024 Pixel in der Breite
- eine aktuelle Version der Webbrowser Internet Explorer oder Firefox
- die Speicherung von Cookies muss erlaubt sein
- Javascript muss aktiviert sein
Mobile Geräte
Sie können einen Online-Fachanwaltslehrgang auch an einem Tablet mit genügend Datenrate und Geschwindigkeit durchführen. Die Bildschirmauflösung sollte entsprechend hoch sein. Wir weisen daraufhin, dass der Bedienkomfort per PC und Maus deutlich höher ist.