Häufige Fragen. Die wichtigsten Antworten.

Was für uns selbstverständlich ist, ist für Sie vielleicht eine ungeklärte Frage. Wenn Sie auf Ihre Frage hier nicht die passende Antwort finden, nehmen Sie gerne persönlich mit uns Kontakt auf.

Lehrgangsablauf

Abschlussklausuren/Prüfungswochenende

  • Wann kann ich mich zu den Abschlussklausuren anmelden?

    Sie können sich jederzeit zur Abschlussprüfung anmelden. Eine Teilnahme an der dreitägigen Prüfung ist jedoch erst möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:
    •    die 4 Lernmodule sind vollständig bearbeitet
    •    die 4 Lernkontrollen sind bestanden und
    •    die protokollierte Lernzeit beträgt mindestens 120 Zeitstunden (bei Insolvenzrecht 180)

  • Kann ich die Abschlussklausuren nach der Vertragslaufzeit schreiben?

    Die Abschlussklausuren können Sie an jedem beliebigen Prüfungstermin auch nach Ablauf der 12 Monate Vertragslaufzeit schreiben. Das heißt die Teilnajme an der Prüfung ist unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit.

  • Wann und wo finden die Abschlussklausuren statt?

    Die Abschlussklausuren werden bundesweit mehrmals jährlich an verschiedenen Prüfungsorten angeboten. Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier > Prüfungstermine.

    Jeder Prüfungstermin besteht aus drei aufeinanderfolgenden Klausurtagen à 5 Stunden.

  • Individuelle Prüfungstermine

    Wir bieten auch individuelle Prüfungstermine nach Ihre Wünschen an. Die Prüfungsaufsicht findet dann über einen Notar oder Rechtsanwalt bei Ihnen vor Ort statt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 200,- € (zzgl. der Prüfungsgebühr). Interessiert? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

  • Wie bereite ich mich auf die Abschluss-Prüfung vor?

    Nachdem Sie alle 4 Lernmodule erfolgreich bearbeitet haben, steht Ihnen unser MODUL Repetitorium zur Verfügung. Hier sind alle klausurrelevanten Themen zusammengefasst. Selbstverständlich ist das Repetitorium Bestandteil des Lehrgangs und es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

    Mit der Bearbeitung des Repetitoriums sind Sie bestens für die Prüfung vorbereitet.

    Hinweis: Die Zeiten für Ihre Prüfunsgvorbereitung (Repetitorium) sind keine Lehrgangszeiten i.S.d. der FAO.

  • Gibt es die Möglichkeit vorherige Klausuren einzusehen?

    Vorherige oder beispielhafte Klausuren stellen wir nicht bereit. Sie müssen weder Fälle lösen noch Gutachten erstellen. Unsere Klausuren bestehen aus sogenannten offenen Fragen. Das Repetitorium bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor.

  • Was geschieht, wenn ich die Abschlussklausuren nicht bestehe?

    Nicht bestandene Klausuren können Sie jederzeit an einem der nachfolgenden Termine wiederholen. Es entstehen Ihnen hierdurch keine weiteren Kosten.

Kosten

Anerkennung durch die Rechtsanwaltskammern (RAK)

  • Wird der Online-Fachanwaltslehrgang von meiner RAK anerkannt?

    Fernlehrgänge bzw. Onlinelehrgänge sind von den Rechtsanwaltskammern grundsätzlich gleichermaßen anerkannt wie Präsenzlehrgänge. Wir führen jährlich weit über 300 Fachanwaltslehrgänge durch. Bislang wurden sämtliche unserer Lehrgänge bundesweit anerkannt.

  • Fortbildungspflicht ab Lehrgangsbeginn gem. FAO

    Nach § 4 Abs. 2 FAO löst bereits der Lehrgangsbeginn eine Fortbildungspflicht aus. So heißt es in § 4 Abs. 2 FAO: „Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.“ Nach § 15 Abs. 3 FAO darf die Gesamtdauer der Fortbildung je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterscheiten.

    Bitte achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Ihr Zeitprotokoll in jedem Lehrgangsjahr mindestens 15 Stunden aufweist!

Zertifizierung

  • Was bedeutet Zertifizierung durch die ZFU?

    Im Gegensatz zu Präsenzseminaren müssen jegliche Fernlehrgänge von der zuständigen Bundesbehörde (staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) – vorab gutachterlich geprüft und zertifiziert werden. Die ZFU bestätigt die fachanwaltsspezifische Eignung unserer Fernlehrgänge und sämtlicher Unterrichtsmaterialien (§ 4 Abs. 1 Satz 1 FAO), die Abdeckung aller relevanten Bereiche nach Maßgabe der FAO sowie dass das Erfordernis der 120 (bzw. 180) Zeitstunden (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FAO) erfüllt ist.

  • Wie wird der Nachweis der Zertifizierung erbracht?

    Die Zertifizierung der AK JURA Fernlehrgänge sind im Register der ZFU einsehbar. Jedem Fachgebiet ist eine eigenständige Zertifizierungsnummer zugeteilt: Diese ist im Siegel des jeweiligen Fachgebiets angegeben