Ihren Fachanwalt online erwerben – innovativ, effizient und qualifiziert
Vorsprung für Ihre anwaltliche Zukunft
Derzeit führen rund 35 % aller Anwälte einen oder mehrere Fachanwaltstitel –Tendenz steigend. Mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels sichern auch Sie sich Ihre Zukunft auf einem Markt der zunehmenden Nachfrage nach Spezialisierung und geben Ihren Mandanten Orientierung.
Viele Anwälte verfügen in ihren Tätigkeitsschwerpunkten bereits über ein hohes Maß an Wissen. Um jedoch den Fachanwaltstitel zu erlangen, ist die theoretische Ausbildung mit hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden und oft nicht mit der beruflichen/familiären Situation zu vereinen.
Die zeitgemäße Alternative: Fachanwalt online
Die theoretische Fachanwaltsausbildung erfordert heute keine orts- und zeitgebundenen Lehrgänge mehr (s. Stellungnahme der BRAK).
AK JURA bietet erstmalig rein online basierte Fernlehrgänge zur theoretischen Fachanwaltsausbildung im Selbststudium an.
Überzeugen Sie sich von den Vorteilen:
Maximale Flexibilität
Keine fixen Lehrgangstermine: Sie beginnen jederzeit. Sie wählen Lernzeiten und Lernort flexibel nach Ihren Bedürfnissen.
Sie erwerben und vertiefen Wissen dann, wenn Sie dafür bereit und motiviert sind und erreichen dadurch maximalen Lernerfolg.
Zeitersparnis
Keine Reisen zu Veranstaltungsorten. Keine Kanzleiausfälle. Lediglich zu den Abschlussklausuren besteht Präsenzpflicht. Profitieren Sie von freier Zeiteinteilung und planen Sie Ihre Lernzeiten entsprechend Ihren Bedürfnissen.
Kostenersparnis
Präsenz-, Reise-, Übernachtungskosten entfallen. Außerdem werden Sie nicht durch zusätzliche Abwesenheiten in Ihrem Kanzlei-Alltag belastet.
Strukturiert-methodische LERN-MODULE
Sie werden strukturiert und methodisch durch die vier aufeinander aufbauenden LERN-MODULE Ihres Fachgebiets geführt.
Sämtliche Lerninhalte basieren auf der wolterskluwer-online Bibliothek und wurden sorgfältig entsprechend der gem. FAO vorgegebenen Themen aufbereitet.
Interaktive Lernplattform
Mit der AK JURA Lernplattform organisieren Sie Ihre Aktivitäten optimal. Sie überprüfen Ihre Lernergebnisse systematisch und planen Ihre Lernzeiten effizient. Der Lernstatus gibt Ihnen jederzeit einen umfassenden Überblick. Sie haben außerdem die Möglichkeit zum fachlichen Austausch mit anderen Teilnehmern (Forum).
Eine lohnende Investition in Ihre Zukunft!
Standardpreis 1.680,- EUR
Insolvenzrecht 1.980,- EUR
Gilt für Rechtsanwälte (mind. seit 3 Jahren zugelassen) und Assessoren
(für Assessoren gilt das Datum des 2. Staatsexamens)
Sonderpreis 1.480,- EUR
Insolvenzrecht 1.780,- EUR
Gilt für Junganwälte (weniger als seit 3 Jahren zugelassen) und Assessoren
(für Assessoren gilt das Datum des 2. Staatsexamens)
Sonderpreis 1.280,- EUR
Insolvenzrecht 1.480,- EUR
Gilt für Rechtsreferendare und aktuell arbeitssuchende Juristen
Entsprechende Nachweise bitte an: buchung@ak-jura.de
Sämtliche Lehrgänge sind umsatzsteuerfrei!
Ratenzahlung
Bei Ratenzahlung achten Sie bitte darauf, dass
- die erste Rate i.H.v. 300,- € innerhalb von 30 Tagen ab Anmeldung fällig ist und
- der Restbetrag spätestens nach 6 Monate vollständig bezahlt sein muss
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Leistungen
Sie erhalten für 12 Monate ab Buchung Zugang zu Ihrer persönlichen AK JURA Lernplattform bestehend aus
- vier aufeinander aufbauenden LERN-MODULEN, die Sie strukturiert durch die Lerninhalte führen
- vier LERN-KONTROLLEN, die jedes LERN-MODUL mit einem Multiple-Choice-Test zur Überprüfung Ihres Wissenstands abschließen
- einem LERN-MODUL, in dem die prüfungsrelevanten Inhalte nochmals kompakt zusammengefasst und Sie somit bestens auf die Abschluss-Prüfung vorbereitet sind
- der Möglichkeit zum fachlichen Austausch untereinander (Forum) sowie mit den jeweiligen Fachbetreuern (Support)
- der Darstellung Ihres persönlichen Lernstatus, wodurch Sie jederzeit Ihren Lernfortschritt im Blick behalten
- einer Dokumentation Ihrer Lernzeit zum Nachweis der 120 (bzw. bei Insolvenzrecht 180) Zeitstunden gem. FAO
keine Prüfungsgebühr
Außerdem enthalten ist die Teilnahme an der 3-tägigen Abschlussprüfung (inkl. Korrektur) sowie das Zertifikat über Ihren erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang.
Verlängerung
Eine Verlängerung Ihres Lehrgangs (über die 12 Monate) ist jederzeit möglich und kostet 30,- € zzgl. MwSt pro Monat.
Bildungsscheck
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500,- Euro.
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem jeweiligen Bundesland.
staatlich anerkannt
Alle AK JURA Fachanwaltslehrgänge sind durch die zuständige Behörde der Länder – Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) – gutachterlich geprüft und zertifiziert. Weitere Infos unter www.zfu.de
Die ZFU bestätigt
- das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 1 FernUSG i.v.m.
- der Fachanwaltsordnung, § 4 FAO
Die Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtliche Grundlage der Fachanwaltsausbildung ist die Fachanwaltsordnung. Diese sieht in § 4 FAO vor, dass der Antragsteller an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der eine Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden (Ausnahme Steuerrecht 160 Std. und Insolvenzrecht 180 Std.) aufweist und die „besonderen Kenntnisse“ des Fachanwalts vermittelt. Zusätzlich muss der Lehrgangsteilnehmer mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen von jeweils fünf Stunden erfolgreich absolviert haben.
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Lehrgangsteilnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat, vgl. § 5 Abs. 1 FAO. Darüber hinaus sind – je nach Fachgebiet in unterschiedlicher Anzahl – praktische Fälle bzw. Verfahren vorzuweisen.
Fortbildung, vgl. § 15 FAO
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt
§ 43c Abs. 1 BRAO
Es zulässig bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen.
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Die 87. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 12.05.2000 folgenden Beschluss gefasst: „Die Durchführung von Fachanwaltslehrgängen im Fernstudium wird von der Mehrheit der Rechtsanwaltskammern befürwortet“
„In dem [für das Thema Fachanwaltschaften zuständigen] Ausschuss der Satzungsversammlung bestand Einigkeit darin, dass § 4 Abs. 1 FAO eine Präsenz des Rechtsanwalts in einem anwaltsspezifischen Lehrgang nicht zwingend voraussetzt. Diese Rechtsansicht wird auch von allen regionalen Rechtsanwaltskammern so vertreten und gehandhabt.“
(BRAK vom 20. August 2008)
- Hohe Flexibilität
- Mehr Zeit
- Maximale Effizienz
- Weniger Kosten
Fachanwaltslehrgang

Alle Lehrgänge zur Fachanwaltsausbildung sind durch die ZFU – Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und zugelassen
AK JURA Lernplattform einfach erklärt
Hier die Step-by-Step-Anleitung zum Online-Fachanwaltslehrgang als PDF downloaden.