Häufige Fragen
Haben Sie Fragen? Nachfolgend finden Sie ausführliche Antworten zu den AK JURA Online Fachanwaltslehrgängen. Sollten Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden, nehmen Sie hier bitte direkt mit uns Kontakt auf.
Wozu dient das Zeitprotokoll?
Ihre Lernzeit wird über das AK JURA Zeiterfassungssystem minutengenau protokolliert und dient als Nachweis der von der FAO geforderten 5 Zeitstunden.
Wie funktioniert die Zeiterfassung?
Mit Ihrem Login, startet das System die Dokumentation Ihrer Lernzeit. Wenn Sie länger als 15 Minuten keine Interaktion (klick, scroll, Mausbewegung etc.) durchführen, wird die Zeiterfassung angehalten. Durch erneute Interaktion setzen Sie die Zeiterfassung fort.
Was ist zu tun, wenn alle Inhalte erarbeitet sind, aber das Zeitkonto noch nicht die erforderlichen 5 Stunden aufweist?
Wiederholen und vertiefen Sie die Beiträge nochmals, bis Ihr Zeitkonto die 5 Stunden aufweist.
In welchem Zeitraum müssen die 5 Stunden Fortbildung absolviert werden?
Der AK JURA Fortbildungsseminare steht Ihnen ab Anmeldung für 30 Tage (längstens jedoch bis zum 31.12. eines Jahres) zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die 5 Zeitstunden absolvieren.
Was kann ich tun, wenn mein Zugang nicht mehr aktiv ist?
Der Zugang und auch die ggf. erbrachte Lernzeit verfällt nach 30 Tagen. Sie können sich jedoch erneut anmelden und das Seminar nochmals durchführen.
Wann erhalte ich mein Fortbildungszertifikat?
Wenn Sie die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie das kostenpflichtige Zertifikat anfordern. Sie erhalten dieses nach dem Zahlungsvorgang per E Mail inklusive dem Nachweis der Lernerfolgskontrolle (jeweils als PDF) zur Vorlage bei Ihrer Kammer.
Wann kann ich die Lernerfolgskontrolle durchführen?
Wenn Sie alle Lerninhalte zu 100% bearbeitet haben und Ihr Zeitkonto die erforderlichen 5 Stunden Lernzeit aufweist.
Wie führe ich die Lernerfolgskontrolle durch?
Die abschließende Lernerfolgskontrolle führen Sie Online anhand des Multiple-Choice-Tests durch und erhalten umgehend eine Auswertung.
Was geschieht, wenn ich die Lernerfolgskontrolle nicht bestehe?
Sie können die Lernerfolgskontrolle beliebig oft wiederholen.
Ist es möglich die AK JURA Fortbildungsseminare kostenfrei zu testen?
Mit Ihrer Anmeldung können Sie das Fortbildungsseminar innerhalb von 30 Tagen (längstens bis zum 31.12. eines Jahres) kostenfrei durchführen.
Wann wird die Seminargebühr fällig?
Die Gebühr entsteht erst, wenn Sie nach erfolgreich bestandener Lernkontrolle Ihr persönliches Fortbildungszertifikat zur Vorlage bei Ihrer Kammer anfordern.
Sollten Sie am Ende des Seminars kein Zertifikat anfordern, entstehen Ihnen auch keine Kosten.
Was beinhaltet die Seminargebühr?
Sie erhalten das Fortbildungszertifikat, das die 5-stündige Teilnahme am Fortbildungsseminar bestätigt sowie den Nachweis der bestandenen Lernkontrolle. Darüberhinaus erhalten Sie 90 Tage Zugriff auf ausgewählte Literatur aus der wolterskluwer-online Bibliothek
Werden Online Fortbildungsseminare durch die Rechtsanwaltskammern anerkannt?
Von den jährlich geforderten 15 Stunden Fortbildung können fünf Stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt und ein geeigneter Nachweis hierüber erbracht wird.
Der Stand der Technik zu Ihrem Vorteil
Für die Durchführung der AK JURA Fortbildungs-Seminare, benötigen Sie folgende technische Ausstattung und Einstellungen:
- eine gültige E-Mail-Adresse
- einen Computer mit gängigem Internetanschluss
- eine Bildschirmauflösung mit einer Auflösung von mind. 1024 Pixel in der Breite
- eine aktuelle Version der Webbrowser Internet Explorer oder Firefox
- die Speicherung von Cookies muss erlaubt sein
- Javascript muss aktiviert sein
Mobile Geräte
Sie können eine Online-Fachanwaltsfortbildung auch an einem Tablet mit genügend Datenrate und Geschwindigkeit durchführen. Die Bildschirmauflösung sollte entsprechend hoch sein. Wir weisen daraufhin, dass der Bedienkomfort per PC und Maus deutlich höher ist.