Lehrgangsablauf
-
Bestehen die Lehrinhalte nur aus Text oder gibt es auch Videos?
Das Lehrkonzept von AK JURA basiert auf reinen Textinhalten, die Sie im Selbststudium lesen, lernen und abhaken. Nutzen Sie hier den kostenlosen Testzugang, um einen Einblick in den Aufba und die Darstellung der Lerninhalte zu erhalten Buchung Testzugang
-
Stehen die Lerninhalte nur online zur Verfügung oder auch als Skript?
Auf Ihrer AK JURA Lernplattform können Sie sich die Lerninhalte jederzeit auch als PDF downloaden.
-
Wie viel Zeit muss ich für einen Fachanwaltslehrgang einplanen?
Gem. FAO § 4 müssen Sie mindestens 120 Zeitstunden (180 Insolvenzrecht) absolvieren. Welchen Zeitraum Sie dafür benötigen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab (wieviel Zeit können Sie wöchentlich/monatlich investieren, wie ist Ihr persönliches Lerntempo, was sind für Sie die besten Lernzeiten usw.).
Im Durchschnitt benötigen unsere Teilnehmer zwischen 5 und 8 Monate. -
In welchem Zeitraum muss ich den Fachanwaltslehrgang absolvieren?
Die Lehrinhalte stehen Ihnen für 12 Monaten zur Verfügung. Die Abschlussprüfung kann während oder auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit geschrieben werden.
-
Kann man den Fachanwaltslehrgang auch verlängern?
Eine Verlängerung des Lehrgangs ist jederzeit möglich und kostet 30,- € pro Monat.
-
Was passiert, wenn ich den Fernlehrgang nicht innerhalb der 12 Monate abschließe?
Nach Ablauf der 12 Monate Vertragslaufzeit endet Ihr Zugriff auf die Lehrinhalte. Eine Verlängerung des Lehrgangs ist jederzeit möglich und kostet 30,- € pro Monat.
-
Wieviel Zeit brauche ich für Erarbeitung eines Lern-Moduls?
Für jedes der 4 Lernmodule ist eine Lernzeit von mindestens 30 Zeitstunden (45 im Insolvenzrecht) erforderlich. Sie können die Lernzeit je Modul beliebig verlängern.
-
Wozu dient das Zeitprotokoll?
Ihre Lernzeit wird über das AK JURA Zeiterfassungssystem minutengenau protokolliert und dient als Nachweis der von der FAO geforderten Zeitstunden. Das Zeitprotokoll gewährleistet auch, dass Ihre Anmeldung zu den Abschlussklausuren erst erfolgen kann, wenn Ihr "Zeitprotokoll" mindestens 120 (bei Insolvenzrecht 180) Stunden beträgt.
-
Wie funktioniert die Zeiterfassung?
Sobald Sie eingeloggt sind, dokumentiert das System Ihre Lernzeit. Wenn länger als 15 Minuten keine Interaktion (klick, scroll, Mausbewegung etc.) im Lernbereich erfolgt, stoppt das System automatisch die Zeiterfassung und die letzten inaktiven 15 Minuten werden von der Lernzeit abgezogen. Durch erneute Interaktion setzen Sie die Zeiterfassung fort.
-
Was bedeutet Monitoring?
Anhand eines Monitoring-Tools können wir den Lernstatus und das Lernverhalten unserer Teilnehmer nachvollziehen und im Bedarfsfall unterstützen.
Abschlussklausuren/Prüfungswochenende
-
Wann kann ich mich zu den Abschlussklausuren anmelden?
Sie können sich jederzeit zur Abschlussprüfung anmelden. Eine Teilnahme an der dreitägigen Prüfung ist jedoch erst möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:
• die 4 Lernmodule sind vollständig bearbeitet
• die 4 Lernkontrollen sind bestanden und
• die protokollierte Lernzeit beträgt mindestens 120 Zeitstunden (bei Insolvenzrecht 180) -
Kann ich die Abschlussklausuren nach der Vertragslaufzeit schreiben?
Die Abschlussklausuren können Sie an jedem beliebigen Prüfungstermin auch nach Ablauf der 12 Monate Vertragslaufzeit schreiben. Wenn Sie z. B. für die Prüfungsvorbereitung Zugriff auf die Lerninhalte und das Repetitorium über die Vertragslaufzeit benötigen, können Sie Ihren Fachanwaltslehrgang für 30,- € je Monat verlängern.
-
Wann und wo finden die Abschlussklausuren statt?
Die Abschlussklausuren werden bundesweit mehrmals jährlich an verschiedenen Prüfungsorten angeboten. Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.
Jeder Prüfungstermin besteht aus drei aufeinanderfolgenden Klausurtagen à 5 Stunden.
-
Individuelle Prüfungstermine
Wir bieten auch individuelle Prüfungstermine bei Ihnen vor Ort an. Die Kosten betragen 240,- € pro Teilnehmer. Interessiert? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
-
Wie bereite ich mich auf die Abschluss-Prüfung vor?
Nachdem Sie alle 4 Lernmodule erfolgreich bearbeitet haben, steht Ihnen das MODUL Repetitorium zur Verfügung. Hier sind alle klausurrelevanten Themen zusammengefasst. Mit der Bearbeitung des Repetitoriums sind Sie bestens für die Prüfung vorbereitet.
-
Gibt es die Möglichkeit vorherige Klausuren einzusehen?
Vorherige oder beispielhafte Klausuren stellen wir nicht bereit. Die Klausuren beinhalten weder Fälle noch Gutachten. Unsere Klausuren bestehen aus offenen Fragen. Das Repetitorium bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor.
-
Was geschieht, wenn ich die Abschlussklausuren nicht bestehe?
Nicht bestandene Klausuren können Sie jederzeit an einem der nachfolgenden Termine wiederholen. Es fallen lediglich Kosten in Höhe von 75,- € an.
Kosten
-
Welche Leistungen beinhalten die Lehrgangskosten?
Eine Übersicht über die in der Lehrgangsgebühr enthaltenen Kosten finden Sie hier.
-
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich rechnen?
Für die Teilnahme an der Prüfung fällt für alle Rechtsgebiete eine Gebühr in Höhe von 250,- € an. Der Betrag wird mit Buchung des Prüfungstermins fällig. Mögliche Anfahrts- und Übernachtungskosten zum Klausurwochenende sind von Ihnen selbst zu tragen.
-
Gibt es einen Rabatt, wenn man mehrere Fachanwaltslehrgänge bucht?
Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie den zweiten Lehrgang um eine Preiskategorie günstiger. Infos dazu finden Sie hier.
Anerkennung durch dir RAK
-
Wird der Online-Fachanwaltslehrgang von meiner RAK anerkannt?
Fernlehrgänge bzw. Onlinelehrgänge sind von den Rechtsanwaltskammern grundsätzlich gleichermaßen anerkannt wie Präsenzlehrgänge. Wir führen jährlich weit über 300 Fachanwaltslehrgänge durch. Bislang wurde jeder Lehrgang anerkannt.
Zertifizierung
-
Was bedeutet Zertifizierung durch die ZFU?
Im Gegensatz zu Präsenzseminaren müssen jegliche Fernlehrgänge von der zuständigen Bundesbehörde (staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) – vorab gutachterlich geprüft und zertifiziert werden. Die ZFU bestätigt die fachanwaltsspezifische Eignung unserer Fernlehrgänge und sämtlicher Unterrichtsmaterialien (§ 4 Abs. 1 Satz 1 FAO), die Abdeckung aller relevanten Bereiche nach Maßgabe der FAO sowie dass das Erfordernis der 120 (bzw. 180) Zeitstunden (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FAO) erfüllt ist.
-
Wie wird der Nachweis der Zertifizierung erbracht?
Die Zertifizierung der AK JURA Fernlehrgänge sind im Register der ZFU einsehbar. Jedem Fachgebiet ist eine eigenständige Zertifizierungsnummer zugeteilt: Diese ist im Siegel des jeweiligen Fachgebiets angegeben