Lehrgangsablauf
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Bestehen die Lehrinhalte nur aus Text oder gibt es auch Videos?
Das Lehrkonzept von AK JURA basiert auf reinen Textinhalten, die Sie im Selbststudium lesen, lernen und abhaken. Nutzen Sie hier den kostenlosen Testzugang, um einen Einblick in den Aufba und die Darstellung der Lerninhalte zu erhalten Buchung Testzugang
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Stehen die Lerninhalte nur online zur Verfügung oder auch als Skript?
Auf Ihrer AK JURA Lernplattform können Sie sich die Lerninhalte jederzeit auch als PDF downloaden.
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Wie viel Zeit muss ich für einen Fachanwaltslehrgang einplanen?
Gem. FAO § 4 müssen Sie mindestens 120 Zeitstunden (180 Insolvenzrecht) absolvieren. Welchen Zeitraum Sie dafür benötigen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab (wieviel Zeit können Sie investieren, wie ist Ihr persönliches Lerntempo, was sind für Sie die besten Lernzeiten usw.). Im Durchschnitt benötigen unsere Teilnehmer zwischen 5 und 8 Monate.
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In welchem Zeitraum muss ich den Fachanwaltslehrgang absolvieren?
Die Lehrinhalte stehen Ihnen für 12 Monaten zur Verfügung.
Danach können Sie Ihren Lehrgang - kostenpflichtig - verkängern.
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Kann man den Fachanwaltslehrgang auch verlängern?
Eine Verlängerung des Lehrgangs ist jederzeit möglich und kostet 35,- € pro Monat.
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Was passiert, wenn ich den Fernlehrgang nicht innerhalb der 12 Monate abschließe?
Nach Ablauf der 12 Monate Vertragslaufzeit endet Ihr Zugriff auf die Lehrinhalte. Eine Verlängerung des Lehrgangs ist jedoch jederzeit möglich.
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Wieviel Zeit brauche ich für Erarbeitung eines Lern-Moduls?
Für jedes der 4 Lernmodule ist eine Lernzeit von mindestens 30 Zeitstunden (45 im Insolvenzrecht) erforderlich. Sie können die Lernzeit je Modul beliebig verlängern.
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Ihre Fortbildungspflicht beginnt mit der Ausbildung
Sie müssen sich ab Lehrgangsbeginn in jedem Kalenderjahr mindestens 15 Stunden fortbilden. Hierbei zählen die während des FA-Lehrgangs erbrachten Stunden als Fortbildung i.S.d. § 4 Abs. 2 FAO. Achten Sie also darauf, dass jedes Jjahr mindestens 15 Lehrgangsstunden aufweist.
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Wozu dient das Zeitprotokoll?
Ihre Lernzeit wird über das AK JURA Zeiterfassungssystem minutengenau protokolliert und dient als Nachweis der von der FAO geforderten Zeitstunden. Das Zeitprotokoll gewährleistet auch, dass Ihre Anmeldung zu den Abschlussklausuren erst erfolgen kann, wenn Ihr "Zeitprotokoll" mindestens 120 (bei Insolvenzrecht 180) Stunden beträgt.
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Wie funktioniert die Zeiterfassung?
Sobald Sie eingeloggt sind, dokumentiert das System Ihre Lernzeit. Wenn länger als 15 Minuten keine Interaktion (klick, scroll, Mausbewegung etc.) im Lernbereich erfolgt, stoppt das System automatisch. Durch erneute Interaktion setzen Sie die Zeiterfassung fort.
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Was bedeutet Monitoring?
Anhand eines Monitoring-Tools können wir den Lernstatus und das Lernverhalten unserer Teilnehmer nachvollziehen und im Bedarfsfall unterstützen.
Abschlussklausuren/Prüfungswochenende
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Wann kann ich mich zu den Abschlussklausuren anmelden?
Sie können sich jederzeit zur Abschlussprüfung anmelden. Eine Teilnahme an der dreitägigen Prüfung ist jedoch erst möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:
• die 4 Lernmodule sind vollständig bearbeitet
• die 4 Lernkontrollen sind bestanden und
• die protokollierte Lernzeit beträgt mindestens 120 Zeitstunden (bei Insolvenzrecht 180) -
Kann ich die Abschlussklausuren nach der Vertragslaufzeit schreiben?
Die Abschlussklausuren können Sie an jedem beliebigen Prüfungstermin auch nach Ablauf der 12 Monate Vertragslaufzeit schreiben. Das heißt die Teilnajme an der Prüfung ist unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit.
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Wann und wo finden die Abschlussklausuren statt?
Die Abschlussklausuren werden bundesweit mehrmals jährlich an verschiedenen Prüfungsorten angeboten. Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier > Prüfungstermine.
Jeder Prüfungstermin besteht aus drei aufeinanderfolgenden Klausurtagen à 5 Stunden.
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Individuelle Prüfungstermine
Wir bieten auch individuelle Prüfungstermine nach Ihre Wünschen an. Die Prüfungsaufsicht findet dann über einen Notar oder Rechtsanwalt bei Ihnen vor Ort statt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 250,- € (zzgl. der Prüfungsgebühr). Interessiert? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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Wie bereite ich mich auf die Abschluss-Prüfung vor?
Nachdem Sie alle 4 Lernmodule erfolgreich bearbeitet haben, steht Ihnen unser MODUL Repetitorium zur Verfügung. Hier sind alle klausurrelevanten Themen zusammengefasst. Selbstverständlich ist das Repetitorium Bestandteil des Lehrgangs und es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Mit der Bearbeitung des Repetitoriums sind Sie bestens für die Prüfung vorbereitet.
Hinweis: Die Zeiten für Ihre Prüfunsgvorbereitung (Repetitorium) sind keine Lehrgangszeiten i.S.d. der FAO.
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Gibt es die Möglichkeit vorherige Klausuren einzusehen?
Vorherige oder beispielhafte Klausuren stellen wir nicht bereit. Sie müssen weder Fälle lösen noch Gutachten erstellen. Unsere Klausuren bestehen aus sogenannten offenen Fragen. Das Repetitorium bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor.
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Was geschieht, wenn ich die Abschlussklausuren nicht bestehe?
Nicht bestandene Klausuren können Sie jederzeit an einem der nachfolgenden Termine wiederholen. Es entstehen Ihnen hierdurch keine weiteren Kosten.
Kosten
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Welche Leistungen beinhalten die Lehrgangskosten?
Eine Übersicht über die in der Lehrgangsgebühr enthaltenen Kosten finden Sie hier.
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Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich rechnen?
Für die Teilnahme an der Prüfung fällt für alle Rechtsgebiete eine Gebühr in Höhe von 300,- € an. Die Prüfungsgebühr wird erst nach Ihrer Teilnahme an der Prüfung erhoben. Mögliche Anfahrts- und Übernachtungskosten zum Klausurwochenende sind selbst zu tragen.
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Gibt es einen Rabatt, wenn man mehrere Fachanwaltslehrgänge bucht?
Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie den zweiten Lehrgang um eine Preiskategorie günstiger. Infos dazu finden Sie hier.
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Zahlungsmodalitäten
Der Lehrgang ist innerhalb von 30 Tagen nach Buchung zu bezahlen.
Hinweis:
Wir verschicken keine Zahlungserinnerungen. Bei Zahlungsverzug wird der Zugang zum Lehrgang vorübergehend deaktiviert. Nach Zahlungseingang können Sie Ihren Lehrgang wieder fortsetzen.Falls Sie eine Ratenzahlung wählen, ist die erste Rate in Höhe von 450,- € innerhalb von 30 Tagen nach Buchung fällig. Der Restbetrag muss bei Teilnahme an der Abschlussprüfung - spätestens jedoch sechs Monate nach Buchung des Lehragangs - vollständig bezahlt sein.
Anerkennung durch die Rechtsanwaltskammern (RAK)
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Wird der Online-Fachanwaltslehrgang von meiner RAK anerkannt?
Fernlehrgänge bzw. Onlinelehrgänge sind von den Rechtsanwaltskammern grundsätzlich gleichermaßen anerkannt wie Präsenzlehrgänge. Wir führen jährlich weit über 300 Fachanwaltslehrgänge durch. Bislang wurden sämtliche unserer Lehrgänge bundesweit anerkannt.
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Fortbildungspflicht ab Lehrgangsbeginn gem. FAO
Nach § 4 Abs. 2 FAO löst bereits der Lehrgangsbeginn eine Fortbildungspflicht aus. So heißt es in § 4 Abs. 2 FAO: „Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.“ Nach § 15 Abs. 3 FAO darf die Gesamtdauer der Fortbildung je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterscheiten.
Bitte achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Ihr Zeitprotokoll in jedem Lehrgangsjahr mindestens 15 Stunden aufweist!
Zertifizierung
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Was bedeutet Zertifizierung durch die ZFU?
Im Gegensatz zu Präsenzseminaren müssen jegliche Fernlehrgänge von der zuständigen Bundesbehörde (staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) – vorab gutachterlich geprüft und zertifiziert werden. Die ZFU bestätigt die fachanwaltsspezifische Eignung unserer Fernlehrgänge und sämtlicher Unterrichtsmaterialien (§ 4 Abs. 1 Satz 1 FAO), die Abdeckung aller relevanten Bereiche nach Maßgabe der FAO sowie dass das Erfordernis der 120 (bzw. 180) Zeitstunden (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FAO) erfüllt ist.
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Wie wird der Nachweis der Zertifizierung erbracht?
Die Zertifizierung der AK JURA Fernlehrgänge sind im Register der ZFU einsehbar. Jedem Fachgebiet ist eine eigenständige Zertifizierungsnummer zugeteilt: Diese ist im Siegel des jeweiligen Fachgebiets angegeben