Fachanwaltslehrgang Medizinrecht

Unser Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht deckt sämtliche Bereiche des § 14b FAO ab. Die Ausbildung bereitet Sie optimal auf die anspruchsvolle Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht vor und hilft Ihnen, sich in diesem Bereich zu qualifizieren.

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Medizinrecht

Aufbau des Fachanwaltslehrgangs Medizinrecht

Die Akademie für juristische Fachseminare bietet ausschließlich onlinebasierte Fernlehrgänge im Selbststudium an.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Medizinrecht umfasst insgesamt 120 Stunden, ergänzt durch 15 Klausurstunden. Der Fachanwaltslehrgang gliedert sich in folgende Komponenten:

  • 4 Module mit jeweils 30 Stunden, die eine flexible Zeiteinteilung ermöglichen
  • Ein Repetitorium zur optimalen Prüfungsvorbereitung

Nach erfolgreichem Abschluss der 120 Zeitstunden sind Sie berechtigt, an der Prüfung zum Fachanwalt für Medizinrecht teilzunehmen. Diese wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Präsenz abgelegt und besteht aus insgesamt drei fünfstündigen Klausuren. Jede Klausur umfasst 30 offene Fragen. Unser Repetitorium dient Ihnen zur umfassenden Vorbereitung auf die Prüfung und ist Bestandteil des Lehrgangs.

Mehr zum Ablauf des Lehrgangs erfahren Sie hier > Ablauf

Inhalte des Fachanwaltskurs Medizinrecht gemäß § 14b FAO

LERNINHALTE
  • Modul I
  • Modul II
    • A. Außergerichtliche Streitbeilegung durch ärztliche Gütestellen
      I Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen – Begriffe, Aufgaben, Ziele
      II Vor dem Verfahren: die Beratung von Patient und Arzt
      III Der Haftpflichtversicherer im Verfahren vor der Gutachterkommission/Schlichtungsstelle
      IV Verfahrensgang – am Beispiel des Statuts der Ärztekammer Nordrhein
    • B. Das arzthaftungsrechtliche Mandat
      I Vorprozessuales Management
      II Der Haftungsprozess
      III Schmerzensgeldanspruch nach ärztlichen Behandlungsfehlern und nach Aufklärungsfehlern
      IV Das Arztstrafverfahren
    • C. Der medizinische Sachverständige
      I Der Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess
      II Der medizinische Sachverständige im Strafprozess
      III Das Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren
    • D. Pflegeversicherung
      I Kernbereiche des SGB XI
      II Leistungserbringerrecht der Pflegeversicherung
      III Private Pflegeversicherung – PPV
    • E. Berufsrecht der Heilberufe
      I Ärztliches Berufsrecht
      II Grundlagen des Berufsrecht anderer Heilberufe
    • F. Gesellschafts- und Unternehmensrecht der Heilberufe
      I Vorbemerkung
      II Überblick über die Kooperationsformen heilberuflicher Unternehmen
      III Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Kooperationsgemeinschaften
      IV Organisationsgemeinschaften als BGB-Innengesellschaften
      V Praxisnetze/Praxisverbund als BGB-Innengesellschaft
      VI Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ)
      VII Kooperation zwischen Krankenhaus und niedergelassenem Arzt: Zulässigkeit von Honorarärzten?
      VIII Die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
      IX Sonstiges Vertragsrecht der Heilberufe
  • Modul III
    • A. Die Bewertung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren
      I Die Praxisübernahme – betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte
      II Praxisübernahme und Vertragsarztrecht
      III Die Praxisübernahme als Unternehmenskauf – Praxisinhaberwechsel und Gesellschaftsrecht
    • B. Vergütungsrecht der Heilberufe
      I Amtliche Gebührenordnung (GOÄ)
      II Honorierung und Honorarverteilung im Vertragsarztrecht
      III Überprüfung der vertragsärztlichen Honorarabrechnung
    • C. Krankenhausrecht
      I Einführung und Grundlagen
      II Grundzüge des Rechts der Krankenhausfinanzierung
      III Grundzüge des Krankenhausplanungsrechts
      IV Die Rechtsbeziehungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Krankenhäusern
      V Das Medizinische Versorgungszentrum und die integrierte Versorgung als neue Versorgungsformen für Krankenhäuser
    • D. Arbeitsrecht im Krankenhaus und in der Arztpraxis
      I Arbeitsrecht im Krankenhaus
      II Arbeitsrecht in der Arztpraxis
      III Musterverträge
    • E. »Strafrechtliche Compliance« in Krankenhaus und MVZ
      I Einleitung
      II Was ist Compliance?
      III Gibt es im Gesundheitssektor eine Pflicht, Compliance-Systeme zu installieren?
      IV Implementierung eines Compliance-Systems und dessen notwendige Inhalte
      V Interne Ermittlungen – Durchführung und Umgang mit strafrechtlich relevanten Ergebnissen
      VI Strafrechtliche Risiken für Compliance-Beauftragte
      VII Fazit
  • Modul IV
    • A. Grundzüge des Arzneimittelrechts
      I Einleitung
      II Gesetzliche Grundlagen
      III Der Zweck des Gesetzes
      IV Arzneimittelbegriff
      V Exkurs: Grundzüge des Transfusionsrechts
      VI Anforderungen an Arzneimittel
      VII Herstellung
      VIII Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln
      IX Klinische Prüfung und Erprobung von Arzneimitteln
      X Abgabe von Arzneimitteln
      XI und Bereitstellung von Arzneimitteln (§ 52b AMG)
      XII Qualitätskontrolle, Betriebsverordnungen
      XIII Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
      XIV Arzneimittelüberwachung
      XV Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln
      XVI Zuständige Bundesoberbehörden
      XVII Arzneimittelhaftung
      XVIII Arzneimittel-Straf- und Bußgeldvorschriften
    • B. Grundzüge des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
      I Einleitung
      II Kapitel 1 MPDG
      III Kapitel 2 MPDG
      IV Kapitel 3 MPDG
      V Kapitel 4 MPDG
      VI Kapitel 5 MPDG
      VII Kapitel 6 MPDG
      VIII Kapitel 7 MPDG
      IX Kapitel 8 MPDG
      X Kapitel 9 MPDG
      XI Kapitel 10 MPDG
    • C. Telemedizin
      I Einleitung
      II Telemedizin in der Entwicklung und Anwendung
      III Medizinischer Standard und rechtliche Rahmenbedingungen
      IV Grenzüberschreitende Telemedizin und Deckungsschutz
    • D. Grundzüge des Apothekenrechts
      I Einleitung
      II Gesetzliche Grundlagen
      III Voraussetzungen für den Betrieb einer Apotheke
      IV Der Betrieb von Krankenhausapotheken
      V Die Apothekenbetriebsordnung
      VI Die Haftung des Apothekers
      VII Straf- und Bußgeldvorschriften im Apothekenrecht
    • E. Grundzüge des Heilmittelwerberechts
      I Einleitung
      II Arzneimittelwerbung im Speziellen
      III Bedeutung des UWG

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Medizinrecht anstreben
  • Juristen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medizinrecht, die ihre Expertise vertiefen möchten
  • Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen, die ihr medizinrechtliches Fachwissen ausbauen möchten
  • Bachelor of Laws (LL.B.) und Wirtschaftsjuristen aus Unternehmen, Verwaltung und Non-Profit-Organisationen
  • Berufseinsteiger, Young Professionals sowie Studierende und Referendare mit Fokus auf das Medizinrecht

Kosten

NETTO BEDINGUNG

Standardtarif

1.640,00 €

ab 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Junganwälte/innen

1.420,00 €

bis 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Jurist/in, Referendar/in, arbeitslos

1.260,00 €

Bachelor of Laws (LL.B.), Referendar/in oder arbeitslos

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Prüfungskosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

Mehrfachbuchung

Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

Ratenzahlung

Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

Verlängerung

Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.

  • Prüfungskosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

  • Mehrfachbuchung

    Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

  • Ratenzahlung

    Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

  • Verlängerung

    Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.

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Prüfungstermine

Vertrauen

Seit 2019 bieten wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge in 18 Rechtsgebieten an. Unsere Lehrgänge sind von allen Rechtsanwaltskammern anerkannt und durch die ZFU staatlich zertifiziert. Jährlich schließen über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich ihre Fachanwaltsausbildung bei uns ab. Lesen Sie hier, was unsere Absolventen über ihre Erfahrungen mit AK JURA berichten > Kundenstimmen