Der Fachanwaltslehrgang im Verwaltungsrecht bei AK JURA bietet Ihnen eine fundierte Ausbildung zu allen Themen des § 8 FAO. Diese Qualifikation richtet sich an Rechtsanwälte, die ihre Fachkompetenz in diesem breiten Rechtsgebiet ausbauen und die Qualifikation zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht erwerben möchten.
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Inhalte des Fachanwaltskurs Verwaltungsrecht gemäß § 8 FAO
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Modul I
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A. Abschnitt 1 Das Mandat im Verwaltungsrecht
Kapitel 1 Was tun bei bestandskräftigen Verwaltungsakten?
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B. Abschnitt 2 Die Handlungsformen öffentlicher Verwaltung, das behördliche Verfahren und die Durchsetzung behördlicher Entscheidungen
Kapitel 2 Formen des Verwaltungshandelns und anwaltliche MitwirkungsmöglichkeitenKapitel 3 Vorbeugender Rechtsschutz (Unterlassungsklagen)Kapitel 4 Akteneinsicht und InformationszugangKapitel 5 Der Mandant als Beteiligter im VerwaltungsverfahrenKapitel 6 Planfeststellung und PlangenehmigungKapitel 7 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufgreifen des VerfahrensKapitel 8 Rechtsschutz und Verfahrensbeteiligung von Dritten und NachbarnKapitel 9 Rechtsschutz und Eilrechtsschutz des Adressaten gegen belastende behördliche EntscheidungenKapitel 10 Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz
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C. Abschnitt 3 Die Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge
Kapitel 28 Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge
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A. Abschnitt 1 Das Mandat im Verwaltungsrecht
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Modul II
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A. Abschnitt 4 Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Kapitel 11 Besonderheiten verwaltungsgerichtlicher Verfahren, Abgrenzung zum ZivilprozessKapitel 12 VorverfahrenKapitel 13 Zuständiges VerwaltungsgerichtKapitel 14 Die Klagen und AnträgeKapitel 15 Beteiligte am VerwaltungsprozessKapitel 16 Klage-/Antragsbefugnis des KlägersKapitel 17 Allgemeines RechtsschutzbedürfnisKapitel 18 Richtiger BeklagterKapitel 19 Beteiligung Weiterer, insbesondere BeiladungKapitel 20 Fristen im VerwaltungsprozessKapitel 21 Verfahren nach der KlageerhebungKapitel 22, insbesondere Statthaftigkeit und Voraussetzungen eines erfolgreichen AntragsKapitel 23 Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGOKapitel 24, § 47 VwGOKapitel 25 Rechtsbehelfe gegen gerichtliche EntscheidungenKapitel 26 Die VerfassungsbeschwerdeKapitel 27 Rechtsschutz beim Gerichtshof der EU und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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B. Kapitel 34 Staatshaftungsrecht
EinleitungAmtshaftungVermögensrechte: Allgemeine Ansprüche auf Entschädigung und Ausgleich in GeldVermögensrechte: Spezialgesetzliche Ansprüche auf Entschädigung und Ausgleich in GeldÖffentlich-rechtliche SchuldverhältnisseNichtvermögensrechte: Ansprüche auf Entschädigung und Ausgleich in GeldAnsprüche auf Ausgleich und Beseitigung der BeeinträchtigungUnionsrechtlicher (gemeinschaftsrechtlicher) StaatshaftungsanspruchEntschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
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A. Abschnitt 4 Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
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Modul III
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A. Kapitel 29 Bauverwaltungsrecht
BauplanungsrechtBauordnungsrechtRechtsschutz des Bauherrn und des NachbarnUmlegungsverfahren
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B. Kapitel 30 Kommunalabgabenrecht
GrundlagenKommunalsteuernSonderabgabenVorzugslastenVerwaltungsverfahrenRechtsschutz
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A. Kapitel 29 Bauverwaltungsrecht
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Modul IV
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A. Kapitel 40 Wirtschaftsverwaltungsrecht
Allgemeines GewerberechtDas HandwerksrechtDas GaststättenrechtStaatliche Beihilfen
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B. Kapitel 43 Klimaschutz und Energierecht
EU-KlimaenergierechtNationales KlimaschutzrechtGrundrechtliche Grenzen des KlimaschutzesSicherstellung der Energieversorgung und Artenschutz
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C. Kapitel 37 Immissionsschutzrecht
Der Anlagenbegriff des BImSchG, § 3 AbsGenehmigungsbedürftige AnlagenDie GenehmigungÄnderung, wesentliche Änderung und Betriebseinstellung genehmigungsbedürftiger AnlagenNachträgliche MaßnahmenRechtsschutzNicht genehmigungsbedürftige Anlagen
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D. Kapitel 38 Wasserrecht
Vorüberlegungen in einem wasserrechtlichen MandatGestattungspflicht für Gewässerbenutzungen/GewässerbegriffGestattungsformen und AbgabenVerfahren der Erteilung wasserrechtlicher GestattungenMateriellrechtliches Entscheidungsprogramm der WasserbehördeRechtsschutz bei wasserrechtlichen GestattungenWasserschutzgebieteAbwasserbeseitigungNutzung fremder Grundstücke durch LeitungenHaftung, wassergefährdende Stoffe und Gewässeraufsicht
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E. Kapitel 39 Naturschutzrecht
RechtsgrundlagenDas BNatSchG im ÜberblickLandschaftsplanungEingriffsregelungBesonderer Schutz von Teilen von Natur und LandschaftArtenschutzBefreiung nach § 67 BNatSchGVerbandsbeteiligung und Rechtsschutz
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F. Kapitel 36 Kreislaufwirtschaftsrecht
Abfallhierarchie und private VerantwortungGrenzen des AbfallbegriffsProduktverantwortungSystem der Ordnung und Planung für AbfallbeseitigungsanlagenDie Organisation der Abfallwirtschaft: RekommunalisierungGrundfreiheitenAusblick
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G. Kapitel 31 Beamtenrecht
Gesetzgebungskompetenzen und wichtige Rechtsgrundlagen im BeamtenrechtDie Grundbegriffe des BeamtenrechtsDie Ernennung des BeamtenDie Änderungen des funktionalen Amtes – Versetzung und UmsetzungDie Beendigung des BeamtenverhältnissesÄrztliche UntersuchungsanordnungenDie dienstliche BeurteilungDas Recht der NebentätigkeitenSchadensersatzansprüche des Dienstherrn gegen seinen BeamtenDie vermögenswerten Rechte des Beamten – Die Rückforderung von Bezügen
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A. Kapitel 40 Wirtschaftsverwaltungsrecht
Kosten
| NETTO | BEDINGUNG | |
|---|---|---|
Preiskategorie I |
1.740,00 € |
ab 3 Jahre nach 2. Examen Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Preiskategorie II |
1.560,00 € |
bis 3 Jahre nach 2. Examen Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Preiskategorie III |
1.440,00 € |
Jurist*in / LL.B. Bachelor of Laws (LL.B.) Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Preiskategorie IV |
1.320,00 € |
Referendar*in / arbeitslos (Nachweis) Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Prüfungskosten
Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.
Mehrfachbuchung
Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.
Ratenzahlung
Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.
Verlängerung
Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.