Verwaltungsrecht
Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht

Der Fachanwaltslehrgang im Verwaltungsrecht bei AK JURA bietet Ihnen eine fundierte Ausbildung zu allen Themen des § 8 FAO. Diese Qualifikation richtet sich an Rechtsanwälte, die ihre Fachkompetenz in diesem breiten Rechtsgebiet ausbauen und die Qualifikation zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht erwerben möchten.

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Verwaltungsrecht

Aufbau des Fachanwaltslehrgangs Verwaltungsrecht

Die Akademie für juristische Fachseminare bietet ausschließlich onlinebasierte Fernlehrgänge im Selbststudium an.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht umfasst insgesamt 120 Stunden, ergänzt durch 15 Klausurstunden. Der Fachanwaltslehrgang gliedert sich in folgende Komponenten:

  • 4 Module mit jeweils 30 Stunden, die eine flexible Zeiteinteilung ermöglichen
  • Ein Repetitorium zur optimalen Prüfungsvorbereitung

Nach erfolgreichem Abschluss der 120 Zeitstunden sind Sie berechtigt, an der Prüfung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht teilzunehmen. Diese wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Präsenz abgelegt und besteht aus insgesamt drei fünfstündigen Klausuren. Jede Klausur umfasst 30 offene Fragen. Unser Repetitorium dient Ihnen zur umfassenden Vorbereitung auf die Prüfung und ist Bestandteil des Lehrgangs.

Mehr zum Ablauf des Lehrgangs erfahren Sie hier > Ablauf

Inhalte des Fachanwaltskurs Verwaltungsrecht gemäß § 8 FAO

LERNINHALTE
  • Modul I
  • Modul II
    • A. Abschnitt 4 Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
      I Kapitel 11 Besonderheiten verwaltungsgerichtlicher Verfahren, Abgrenzung zum Zivilprozess
      II Kapitel 12 Vorverfahren
      III Kapitel 13 Zuständiges Verwaltungsgericht
      IV Kapitel 14 Die Klagen und Anträge
      V Kapitel 15 Beteiligte am Verwaltungsprozess
      VI Kapitel 16 Klage-/Antragsbefugnis des Klägers
      VII Kapitel 17 Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
      VIII Kapitel 18 Richtiger Beklagter
      IX Kapitel 19 Beteiligung Weiterer, insbesondere Beiladung
      X Kapitel 20 Fristen im Verwaltungsprozess
      XI Kapitel 21 Verfahren nach der Klageerhebung
      XII Kapitel 22, insbesondere Statthaftigkeit und Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags
      XIII Kapitel 23 Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO
      XIV Kapitel 24, § 47 VwGO
      XV Kapitel 25 Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen
      XVI Kapitel 26 Die Verfassungsbeschwerde
      XVII Kapitel 27 Rechtsschutz beim Gerichtshof der EU und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
    • B. Kapitel 34 Staatshaftungsrecht
      I Einleitung
      II Amtshaftung
      III Vermögensrechte: Allgemeine Ansprüche auf Entschädigung und Ausgleich in Geld
      IV Vermögensrechte: Spezialgesetzliche Ansprüche auf Entschädigung und Ausgleich in Geld
      V Öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse
      VI Nichtvermögensrechte: Ansprüche auf Entschädigung und Ausgleich in Geld
      VII Ansprüche auf Ausgleich und Beseitigung der Beeinträchtigung
      VIII Unionsrechtlicher (gemeinschaftsrechtlicher) Staatshaftungsanspruch
      IX Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Modul III
  • Modul IV
    • A. Kapitel 40 Wirtschaftsverwaltungsrecht
      I Allgemeines Gewerberecht
      II Das Handwerksrecht
      III Das Gaststättenrecht
      IV Staatliche Beihilfen
    • B. Kapitel 43 Klimaschutz und Energierecht
      I EU-Klimaenergierecht
      II Nationales Klimaschutzrecht
      III Grundrechtliche Grenzen des Klimaschutzes
      IV Sicherstellung der Energieversorgung und Artenschutz
    • C. Kapitel 37 Immissionsschutzrecht
      I Der Anlagenbegriff des BImSchG, § 3 Abs
      II Genehmigungsbedürftige Anlagen
      III Die Genehmigung
      IV Änderung, wesentliche Änderung und Betriebseinstellung genehmigungsbedürftiger Anlagen
      V Nachträgliche Maßnahmen
      VI Rechtsschutz
      VII Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
    • D. Kapitel 38 Wasserrecht
      I Vorüberlegungen in einem wasserrechtlichen Mandat
      II Gestattungspflicht für Gewässerbenutzungen/Gewässerbegriff
      III Gestattungsformen und Abgaben
      IV Verfahren der Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen
      V Materiellrechtliches Entscheidungsprogramm der Wasserbehörde
      VI Rechtsschutz bei wasserrechtlichen Gestattungen
      VII Wasserschutzgebiete
      VIII Abwasserbeseitigung
      IX Nutzung fremder Grundstücke durch Leitungen
      X Haftung, wassergefährdende Stoffe und Gewässeraufsicht
    • E. Kapitel 39 Naturschutzrecht
      I Rechtsgrundlagen
      II Das BNatSchG im Überblick
      III Landschaftsplanung
      IV Eingriffsregelung
      V Besonderer Schutz von Teilen von Natur und Landschaft
      VI Artenschutz
      VII Befreiung nach § 67 BNatSchG
      VIII Verbandsbeteiligung und Rechtsschutz
    • F. Kapitel 36 Kreislaufwirtschaftsrecht
      I Abfallhierarchie und private Verantwortung
      II Grenzen des Abfallbegriffs
      III Produktverantwortung
      IV System der Ordnung und Planung für Abfallbeseitigungsanlagen
      V Die Organisation der Abfallwirtschaft: Rekommunalisierung
      VI Grundfreiheiten
      VII Ausblick
    • G. Kapitel 31 Beamtenrecht
      I Gesetzgebungskompetenzen und wichtige Rechtsgrundlagen im Beamtenrecht
      II Die Grundbegriffe des Beamtenrechts
      III Die Ernennung des Beamten
      IV Die Änderungen des funktionalen Amtes – Versetzung und Umsetzung
      V Die Beendigung des Beamtenverhältnisses
      VI Ärztliche Untersuchungsanordnungen
      VII Die dienstliche Beurteilung
      VIII Das Recht der Nebentätigkeiten
      IX Schadensersatzansprüche des Dienstherrn gegen seinen Beamten
      X Die vermögenswerten Rechte des Beamten – Die Rückforderung von Bezügen

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht anstreben
  • Juristen, mit Tätigkeitsschwerpunkt im Verwaltungsrecht, die ihre Expertise vertiefen möchten
  • Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen, die ihr Fachwissen im Bereich öffentlichen Rechts ausbauen möchten
  • Bachelor of Laws (LL.B.) und Wirtschaftsjuristen aus Unternehmen, Verwaltung und Non-Profit-Organisationen
  • Berufseinsteiger, Young Professionals sowie Studierende und Referendare mit Fokus auf das Verwaltungsrecht

Kosten

NETTO BEDINGUNG

Preiskategorie I

1.740,00 €

ab 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Preiskategorie II

1.560,00 €

bis 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Preiskategorie III

1.440,00 €

Jurist*in / LL.B. Bachelor of Laws (LL.B.)

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Preiskategorie IV

1.320,00 €

Referendar*in / arbeitslos (Nachweis)

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Prüfungskosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

Mehrfachbuchung

Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

Ratenzahlung

Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

Verlängerung

Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.

  • Prüfungskosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

  • Mehrfachbuchung

    Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

  • Ratenzahlung

    Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

  • Verlängerung

    Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.

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Prüfungstermine

Vertrauen

Seit 2019 bieten wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge in 18 Rechtsgebieten an. Unsere Lehrgänge sind von allen Rechtsanwaltskammern anerkannt und durch die ZFU staatlich zertifiziert. Jährlich schließen über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich ihre Fachanwaltsausbildung bei uns ab. Lesen Sie hier, was unsere Absolventen über ihre Erfahrungen mit AK JURA berichten > Kundenstimmen