Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz

In unserem Fachanwaltslehrgang im Gewerblichen Rechtsschutz erwerben Sie umfassende Kenntnisse in Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts, Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster, Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken, Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts. Dieser Lehrgang qualifiziert Sie zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und bereitet Sie auf die komplexen Anforderungen in diesem Bereich vor.

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Gewerblicher_Rechtschutz

Aufbau des Fachanwaltslehrgangs Gewerblicher Rechtsschutz

Die Akademie für juristische Fachseminare bietet ausschließlich onlinebasierte Fernlehrgänge im Selbststudium an.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz umfasst insgesamt 120 Stunden, ergänzt durch 15 Klausurstunden. Der Fachanwaltslehrgang gliedert sich in folgende Komponenten:

  • 4 Module mit jeweils 30 Stunden, die eine flexible Zeiteinteilung ermöglichen
  • Ein Repetitorium zur optimalen Prüfungsvorbereitung

Nach erfolgreichem Abschluss der 120 Zeitstunden sind Sie berechtigt, an der Prüfung zum Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz teilzunehmen. Diese wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Präsenz abgelegt und besteht aus insgesamt drei fünfstündigen Klausuren. Jede Klausur umfasst 30 offene Fragen. Unser Repetitorium dient Ihnen zur umfassenden Vorbereitung auf die Prüfung und ist Bestandteil des Lehrgangs.

Mehr zum Ablauf des Lehrgangs erfahren Sie hier > Ablauf

Inhalte des Fachanwaltskurs Gewerblicher Rechtsschutz gemäß § 14h FAO

LERNINHALTE
  • Modul I
    • A. Patent und Gebrauchsmuster materiellrechtlich
      I Wesen und Gegenstand von Patenten und Gebrauchsmustern
      II Wann ist eine Erfindung patent- oder gebrauchsmusterfähig?
      III Was ist nicht schutzfähig?
      IV Wer ist berechtigt, ein Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden?
      V Rechtswirkungen von Patenten und Gebrauchsmustern
      VI Patent oder Gebrauchsmuster wählen?
      VII Geheimpatente
      VIII Patentvindikation (Vindikation = Eigentumsherausgabeanspruch)
      IX Sonderfälle von Erfindungen
    • B. Patent und Gebrauchsmuster formalrechtlich
      I Das Anmeldeverfahren
      II Sonstige Anträge und Erklärungen
      III Rechercheverfahren (§ 43 PatG, § 7 GebrMG)
      IV Erteilungsverfahren
      V Beschwerde
      VI Einspruch, Nichtigkeitsklage, Löschung
      VII Register/Amtliche Veröffentlichungen
      VIII Kosten und Gebühren
      IX Verfahrenskostenhilfe
    • C. Arbeitnehmererfindungen
      I Wesen und Gegenstand des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen sowie der zugehörigen Vergütungsrichtlinien
      II Diensterfindungen
      III Freie Erfindungen
      IV Technische Verbesserungsvorschläge
      V Vergütung
      VI Regelungen an Hochschulen
      VII Unabdingbarkeit
      VIII Regelungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      IX Schiedsverfahren
      X Gerichtsverfahren
    • D. Patent- und Gebrauchsmusterschutz im Ausland
      I Nationale Patente im Ausland
      II Nationale Gebrauchsmuster im Ausland
      III Die Internationale Anmeldung
      IV Die Europäische Patentorganisation
      V Das Einheitspatent
      VI Die Eurasische Patentorganisation (EAPO)
      VII Die afrikanische regionale Organisation für Geistiges Eigentum (ARIPO)
      VIII Die Afrikanische Organisation für Geistiges Eigentum (OAPI)
      IX Das Gulf Cooperation Council (GCC)
      X Kosten des Patentschutzes im Ausland
    • E. Verletzung von Patenten und Gebrauchsmustern
      I Die Rechtsbeständigkeit des Klageschutzrechts als Voraussetzung für eine Patent/Gebrauchsmusterverletzung
      II Die wortsinngemäße Patent/Gebrauchsmusterverletzung
      III Die äquivalente Patent-/Gebrauchsmusterverletzung
      IV Die mittelbare Patent-/Gebrauchsmusterverletzung
      V Typische Einwände des Verletzers
    • F. Sortenschutzrecht
      I Einleitung
      II Die am Sortenschutz Beteiligten
      III Voraussetzungen für die Erteilung eines Sortenschutzes
      IV Inhalt des Sortenschutzes und Schutzschranken
      V Das Sortenschutzrecht im Rechtsverkehr
      VI Die Erteilung des Sortenschutzes
      VII Einwendungsverfahren
      VIII Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundessortenamtes bzw
      IX Dauer und Beendigung des Sortenschutzes
      X Rechtsverletzungen
      XI Einstweilige Verfügung
      XII Straf- und ordnungsrechtliche Folgen der Sortenschutzverletzung
      XIII Grenzbeschlagnahme
  • Modul II
    • A. Grundlagen des Markenrechts
      I Grundbegriffe
      II Das Markenrecht im System des Privatrechts
      III Marke und Wettbewerb
      IV Geschichtliche Entwicklungen
      V Zur Auslegung des MarkenG
      VI Funktionen der Marke
      VII Gang der Darstellung
    • B. Entstehung des Markenschutzes
      I Vorbemerkung
      II Entstehung des formalen Markenschutzes I (nationale Registrierung)
      III Entstehung des formalen Markenschutzes II (internationale Registrierung)
      IV Entstehung des formalen Markenschutzes III (Unionsmarke)
      V Entstehung des sachlichen Markenschutzes
    • C. Erlöschen des Markenschutzes
      I Erlöschen eingetragener Marken
      II Der Benutzungszwang
      III Erlöschen des sachlichen Markenschutzes
    • D. Inhalt und Schranken des Markenschutzes
      I Übersicht
      II Allgemeine Voraussetzungen der Markenverletzung
      III Die Verletzungstatbestände
      IV Rechtsverletzende Benutzung
      V Freigestellte Benutzungshandlungen
    • E. Markenrechtliche Ansprüche und Sanktionen
      I Überblick
      II Unterlassungsanspruch
      III Beseitigungs- und Löschungsanspruch
      IV Schadensersatzanspruch
      V Ansprüche auf Vernichtung und Rückruf
      VI Vorbereitende Ansprüche
      VII Anspruchsschranken
      VIII Sonstige markenrechtliche Sanktionen
      IX Ergänzender wettbewerbsrechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Markenschutz
    • F. Marken als Gegenstand des Vermögens
      I Veräußerung und dingliche Belastung von Marken
      II Die Markenlizenz
    • G. Sonderformen der Marke
      I Kollektivmarken
      II Gewährleistungsmarken
    • H. Geschäftliche Bezeichnungen
      I Vorbemerkung
      II Unternehmenskennzeichen
      III Werktitel
    • I. Geographische Herkunftsangaben
      I Bedeutung, Rechtsnatur und Rechtsrahmen
      II Das nationale Schutzsystem
      III Sektorspezifischer Schutz nach EU-Recht
  • Modul III
  • Modul IV
    • A. Grundzüge des Urheberrecht
      I Das Wesen des Urheberrechts
      II Die Rechtsquellen des Urheberrechts
      III Das urheberrechtlich geschützte Werk
      IV Zivilrechtliche Ansprüche, §§ 97 ff
      V Urheberstrafrecht
    • B. Designrecht
      I Einführung in das Designrecht
      II Schutzrechtsformen: Eingetragene und nicht eingetragene Designs
      III Materielles Designrecht
      IV Neues deutsches Designrecht für Altmuster
      V Das Anmeldeverfahren
      VI Das Eintragungsverfahren
      VII Formelles Verfahrensrecht
      VIII Beendigung des Designschutzes
      IX Verletzungsverfahren Gemeinschaftsgeschmacksmuster
      X Verletzungsverfahren deutsches Design

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Gewerblichen Rechtsschutz anstreben
  • Juristen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz, die ihre Expertise vertiefen möchten
  • Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen, die ihr Fachwissen ausbauen möchten
  • Bachelor of Laws (LL.B.) und Wirtschaftsjuristen aus Unternehmen, Verwaltung und Non-Profit-Organisationen
  • Berufseinsteiger, Young Professionals sowie Studierende und Referendare mit Fokus auf Gewerblichen Rechtsschutz

Kosten

NETTO BEDINGUNG

Standardtarfif

1.640,00 €

ab 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Junganwälte/innen

1.420,00 €

bis 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Jurist/in, Referendar/in / arbeitslos

1.260,00 €

Jurist/in, Referendar/in oder arbeitslos

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Prüfungskosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

Mehrfachbuchung

Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

Ratenzahlung

Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

Verlängerung

Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.

  • Prüfungskosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

  • Mehrfachbuchung

    Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

  • Ratenzahlung

    Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

  • Verlängerung

    Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.

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Prüfungstermine

Vertrauen

Seit 2019 bieten wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge in 18 Rechtsgebieten an. Unsere Lehrgänge sind von allen Rechtsanwaltskammern anerkannt und durch die ZFU staatlich zertifiziert. Jährlich schließen über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich ihre Fachanwaltsausbildung bei uns ab. Lesen Sie hier, was unsere Absolventen über ihre Erfahrungen mit AK JURA berichten > Kundenstimmen