Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht
Unser Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht richtet sich an Juristen, die ihre Expertise in Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, den Grundzüge des öffentlichen Baurechts und den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung vertiefen möchten. Der Lehrgang bereitet Sie optimal auf die Anforderungen gem. § 14a FAO als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vor.
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Inhalte des Fachanwaltskurs Bau- und Architektenrecht gemäß § 14e FAO
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Modul I
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A. Kapitel 1 Vertragsschluss
BauvertragsrechtDie VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
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B. Kapitel 2 Vertragsausführung
Die Abnahme der BauleistungDas MängelhaftungsrechtLeistungsbeschreibung und NachtragsforderungenSicherheitenBaubetriebliche Grundlagen der Vertragsausführung
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C. Kapitel 3 Vertragsbeendigung
KündigungVertragsstrafe
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A. Kapitel 1 Vertragsschluss
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Modul II
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A. Kapitel 4 Auftraggeber- und Auftragnehmereinsatzformen
GrundlagenAuftraggebereinsatzformenProjektmanagementeinsatzformenPlanereinsatzformenUnternehmereinsatzformen
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B. Kapitel 5 Bauträgerrecht
Einführung in das Recht der BauträgerDie Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gemDer BauträgervertragRechte und Pflichten des »Käufers«Die Rechtsstellung des BauträgersDie Prospekthaftung im BauträgerrechtDie Insolvenz des Bauträgers
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C. Kapitel 6 Bauprozessrecht
Grundlagen des BauprozessrechtsSelbstständiges BeweisverfahrenEinstweilige Verfügung und Arrest in der baurechtlichen PraxisBerufung in BausachenBaustreitigkeiten und SachverständigeHaftung des Sachverständigen
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D. Kapitel 7 Außergerichtliche Streitbeilegung
EinführungAusgangslageDie geeignete Art der StreitlösungAusgewählte außergerichtliche Verfahren im Einzelnen
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A. Kapitel 4 Auftraggeber- und Auftragnehmereinsatzformen
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Modul III
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A. Kapitel 8 Bauinsolvenzrecht
EinleitungAusgewählte Themen zur Insolvenzordnung und zum InsolvenzverfahrenDas eröffnete VerfahrenHandlungsmöglichkeiten und Risiken des Gläubigers: VorbemerkungenDer Auftragnehmer als Gläubiger in der Insolvenz des AuftraggebersDer Auftraggeber in der Insolvenz des AuftragnehmersSonderfälle
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B. Kapitel 9 Grundzüge des Vergaberechts
Struktur des VergaberechtsAnwendungsbereich des allgemeinen VergaberechtsRechtsschutz im Vergaberecht
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C. Kapitel 10 Grundlagen des internationalen Bauvertragsrechts
EinführungMaterielles RechtFIDIC-VerträgeZivilverfahrensrecht
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A. Kapitel 8 Bauinsolvenzrecht
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Modul IV
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A. Kapitel 11 Architekten- und Ingenieurrecht
ArchitektenvertragsrechtGrundzüge des Urheberrechts der Architekten und IngenieureDie Haftung der Architekten und IngenieureDie Vergütung der Architekten und Ingenieure
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B. Kapitel 12 Öffentliches Baurecht
Überblick über das Öffentliche BaurechtBauleitplanungZulässigkeit von VorhabenBauordnungsrechtliche VerfahrenWeitere Regelungsgegenstände des BauplanungsrechtsRechtsschutz im Öffentlichen Baurecht
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C. Kapitel 13 Bauversicherungsrecht
Einführung in das BauversicherungsrechtBauleistungsversicherungHaftpflichtversicherungen
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A. Kapitel 11 Architekten- und Ingenieurrecht
Kosten
NETTO | BEDINGUNG | |
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Standardtarif |
1.640,00 € |
ab 3 Jahre nach 2. Examen Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Junganwälte/innen |
1.420,00 € |
bis 3 Jahre nach 2. Examen Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Jurist/in, Referendar/in, arbeitslos |
1.260,00 € |
Bachelor of Laws, Referendar/in oder arbeitslos Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Prüfungskosten
Prüfungskosten
Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.
Mehrfachbuchung
Mehrfachbuchung
Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.
Ratenzahlung
Ratenzahlung
Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.
Verlängerung
Verlängerung
Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.