Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht

Mit unserem Fachanwaltslehrgang im IT-Recht erwerben Sie tiefe Einblicke in Datenschutz, Internetrecht und IT-Vertragsrecht. Die Ausbildung richtet sich an Juristen, die sich als Fachanwalt für Informationstechnologierecht qualifizieren möchten und eröffnet Ihnen Spezialwissen zu aktuellen Themen des gesamten Informationstechnologie- und des Datenschutzrechts.

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IT-Recht

Aufbau des Fachanwaltslehrgangs Informationstechnologierecht

Die Akademie für juristische Fachseminare bietet ausschließlich onlinebasierte Fernlehrgänge im Selbststudium an.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht umfasst insgesamt 120 Stunden, ergänzt durch 15 Klausurstunden. Der Fachanwaltslehrgang gliedert sich in folgende Komponenten:

  • 4 Module mit jeweils 30 Stunden, die eine flexible Zeiteinteilung ermöglichen
  • Ein Repetitorium zur optimalen Prüfungsvorbereitung

Nach erfolgreichem Abschluss der 120 Zeitstunden sind Sie berechtigt, an der Prüfung zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht teilzunehmen. Diese wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Präsenz abgelegt und besteht aus insgesamt drei fünfstündigen Klausuren. Jede Klausur umfasst 30 offene Fragen. Unser Repetitorium dient Ihnen zur umfassenden Vorbereitung auf die Prüfung und ist Bestandteil des Lehrgangs.

Mehr zum Ablauf des Lehrgangs erfahren Sie hier > Ablauf

Inhalte des Fachanwaltskurs Informationstechnologierecht gemäß 14k FAO

LERNINHALTE
  • Modul I
    • A. Rechtliche Einführung, grenzüberschreitende IT-Verträge
      I Überblick IT-Verträge
      II Gestaltung grenzüberschreitender IT-Verträge
    • B. Software-Recht
      I Computerprogramme und das Urheberrecht
      II Die Internationalität der Software-Verträge
      III Das europäische Software-Recht, Richtlinien
      IV Das deutsche Urheberrecht: Computerprogramme
      V Das Urhebervertragsrecht der Softwareüberlassung
    • C. Hardware- und Software-Vertragsrecht
      I IT-Leistungen, Vertragsgegenstände und allgemeine Problemstellungen
      II Hardware
      III Hardwarebezogene Leistungen, Installation und Wartung
      IV Standardsoftware
      V Software-Pflege
      VI Software-Anpassung
      VII Software-Erstellung
      VIII Softwarebezogene Zusatzleistungen (Einweisung, Schulung, Installation, Support)
      IX Rechtsfragen der Open Source-Software
      X Kartellrecht
      XI Besondere Aspekte des internationalen Software-Vertragsrechts
    • D. EDV-Vertriebsverträge
      I Nicht-IT spezifische Vertragsinhalte
      II Vertrieb von Software für Endverbraucher
      III Vertrieb von Software für Geschäftskunden
      IV Besonderheiten bei dem Vertrieb von Hardware
    • E. IT-Projektverträge
      I IT-Projekte: Begriffserläuterung und Beispiele
      II Vorbereitung von IT-Projekten
      III Vorgehensmodelle
      IV Projektphasen bei Implementierungsprojekten
      V Leistungsbeschreibungen
      VI Mitwirkung des Auftraggebers
      VII Leistungserbringer/Leistungsempfänger
      VIII Projektsteuerung
      IX Termine und Fristen
      X Gewährleistung
      XI Sonstige Leistungsstörungen
      XII Abnahme
      XIII Entgelte
      XIV Zahlungsbedingungen
      XV Change Requests
      XVI Urheberrechtliche Aspekte/Gewerbliche Schutzrechte
      XVII Vorzeitige Projektbeendigung – Kündigungsmöglichkeiten
      XVIII Streitbeilegung
  • Modul II
  • Modul III
    • A. Grundzüge des Immaterialgüterrechts - Patentrecht
      I Grundlagen
      II Gegenstand des Patentschutzes
      III Geltendmachung der Patentverletzung im Verletzungsprozess
      IV Patent im Rechtsverkehr
      V Arbeitnehmererfindungsrecht
    • B. Grundzüge des Immaterialgüterrechts - Urheberrecht
      I Grundlagen
      II Das urheberrechtlich geschützte Werk
      III Rechte der Urheber
      IV Schranken des Urheberrechts
      V Rechtsverkehr im Urheberrecht und Urhebervertragsrecht
      VI Schutz technischer Maßnahmen, §§ 95 a ff
      VII Zivilrechtliche Ansprüche, §§ 97 ff
      VIII Urheberstrafrecht
    • C. Domain - und Kennzeichen, Wettberwerbsrecht
      I Einleitung
      II Das System der Domainnamen
      III Schutzgegenstand und Entstehungstatbestände der Kennzeichen
      IV Domainnamen als Gegenstand des Rechtsverkehrs
      V Domainnamen in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz
      VI Kollision zwischen Kennzeichen und Domainnamen
      VII Wettbewerbsrecht
      VIII Prozessuale Besonderheiten
      IX Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
    • D. Datenschutzrecht
      I Einleitung
      II Verhältnis zum allgemeinen Recht der IT-Sicherheit
      III Allgemeine Bestimmungen der DSGVO
      IV Grundsätze der DSGVO
      V Rechte der betroffenen Person aus der DSGVO
      VI Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
      VII Unabhängige Aufsichtsbehörden
      VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
    • E. Rechtsfragen der Verschlüsselung und Signatur
      I Die eIDAS-Verordnung und das Vertrauensdienstegesetz
      II Verschlüsselung der Informationen in E-Mails
      III Verschlüsselung von Webseiten
  • Modul IV

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Informationstechnologierecht anstreben
  • Juristen mit Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Recht, die ihre Expertise vertiefen möchten
  • Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen, die ihr Fachwissen ausbauen möchten
  • Bachelor of Laws (LL.B.) und Wirtschaftsjuristen aus Unternehmen, Verwaltung und Non-Profit-Organisationen
  • Berufseinsteiger, Young Professionals sowie Studierende und Referendare mit Fokus auf das Informationstechnologierecht

Kosten

NETTO BEDINGUNG

Standardtarif

1.640,00 €

ab 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Junganwälte/innen

1.420,00 €

bis 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Jurist/in, Referendar/in, arbeitslos

1.260,00 €

Jurist/in, Referendar/in oder arbeitslos

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Prüfungskosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

Mehrfachbuchung

Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

Ratenzahlung

Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

Verlängerung

Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.

  • Prüfungskosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

  • Mehrfachbuchung

    Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

  • Ratenzahlung

    Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

  • Verlängerung

    Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.

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Prüfungstermine

Vertrauen

Seit 2019 bieten wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge in 18 Rechtsgebieten an. Unsere Lehrgänge sind von allen Rechtsanwaltskammern anerkannt und durch die ZFU staatlich zertifiziert. Jährlich schließen über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich ihre Fachanwaltsausbildung bei uns ab. Lesen Sie hier, was unsere Absolventen über ihre Erfahrungen mit AK JURA berichten > Kundenstimmen