Ausbildung zum Fachanwalt –
Verkehrsrecht


Seminarinhalt gem. § 10 FAO


LERNINHALTE
  • Modul I
    • A. Abschnitt A Haftungsrecht
      I Kapitel 1 Anspruchsgrundlagen
      II Kapitel 2 Besonderheiten bei Unfällen mit Fahrzeugen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes
      III Kapitel 3 Besonderheiten bei Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug
      IV Kapitel 4 Fahrzeugschaden
      V Kapitel 5 Fahrzeugausfall
      VI Kapitel 6 Schadensersatz
      VII Kapitel 7 Umweltschaden
      VIII Kapitel 8 Schmerzensgeld
      IX Kapitel 9 Schmerzensgeld - Sonderfälle
      X Kapitel 9a Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
      XI Kapitel 10 Erwerbsschaden
      XII Kapitel 11 Haushaltsführungsschaden
      XIII Kapitel 12 Unterhaltsschaden
      XIV Kapitel 13 Weiterer Personenschaden
      XV Kapitel 14 Rechtliche Besonderheiten bei Personenschäden
      XVI SGB VII
  • Modul II
    • A. Abschnitt B Vertragsrecht
      I Kapitel 16 Fahrzeugkaufvertrag
      II Kapitel 17 Kfz-Leasing
      III Kapitel 18 Fahrzeugreparaturvertrag
      IV Kapitel 19 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
      V Kapitel 20 Kaskoversicherung
      VI Kapitel 21 Schutzbriefversicherung
      VII Kapitel 22 Kraftfahrtunfallversicherung
      VIII Kapitel 23 Fahrerschutzversicherung (Fahrer-Zusatzversicherung)
      IX Kapitel 24 Rechtsschutzversicherung
      X Kapitel 25 Versicherungsbetrug
      XI Kapitel 26 Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
      XII Kapitel 27 Reha-Management
      XIII Kapitel 28 Der Verein »Verkehrsopferhilfe e
      XIV Kapitel 29 Regress des KH-Versicherers
      XV Kapitel 30 Regress des Sozialversicherungsträgers
      XVI Kapitel 31 Regress des Dienstherrn
  • Modul III
  • Modul IV

Kosten

NETTO BEDINGUNG

Standard

1.640,00 €

ab 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Junganwälte/innen

1.420,00 €

bis 3 Jahre nach 2. Examen

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Arbeitslos oder Rechtsreferendar/in

1.260,00 €

Referendar/in oder arbeitslos

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG

Prüfungskosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

Mehrfachbuchung

Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

Ratenzahlung

Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

Verlängerung der Laufzeit

Falls Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb der 12 Monate abschließen können, ist eine Verlängerung zum Preis von 30,- € pro Monat jederzeit möglich.

  • Prüfungskosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.

  • Mehrfachbuchung

    Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.

  • Ratenzahlung

    Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.

  • Verlängerung der Laufzeit

    Falls Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb der 12 Monate abschließen können, ist eine Verlängerung zum Preis von 30,- € pro Monat jederzeit möglich.

Kostenloser Testzugang

Sie können sämtliche Funktionen und Inhalte des ersten LERN-MODULS Ihres Lehrgangs vorab kostenlos testen. Um Ihren persönlichen Testzugang zu aktivieren, füllen Sie das Formular aus und Sie erhalten umgehend Ihre Zugangsdaten. Der Testzugang steht Ihnen für 24 Stunden zur Verfügung und endet danach automatisch.



Testen

Prüfungstermine