Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht
In unserem Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht erhalten Sie eine spezialisierte Ausbildung im Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht. Sowie im Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie den Grundzügen der Personenversicherungen, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Außerdem erhalten Sie Kenntnisse im Verkehrsverwaltungsrecht und in den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. Die Qualifikation zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ermöglicht Ihnen, sich in diesem komplexen Rechtsbereich zu profilieren.
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Inhalte des Fachanwaltskurs Verkehrsrecht gemäß § 14d FAO
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Modul I
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A. Abschnitt A Haftungsrecht
Kapitel 1 AnspruchsgrundlagenKapitel 2 Besonderheiten bei Unfällen mit Fahrzeugen außerhalb des öffentlichen VerkehrsraumesKapitel 3 Besonderheiten bei Verkehrsunfällen mit AuslandsbezugKapitel 4 FahrzeugschadenKapitel 5 FahrzeugausfallKapitel 6 SchadensersatzKapitel 7 UmweltschadenKapitel 8 SchmerzensgeldKapitel 9 Schmerzensgeld - SonderfälleKapitel 9a Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)Kapitel 10 ErwerbsschadenKapitel 11 HaushaltsführungsschadenKapitel 12 UnterhaltsschadenKapitel 13 Weiterer PersonenschadenKapitel 14 Rechtliche Besonderheiten bei PersonenschädenSGB VII
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A. Abschnitt A Haftungsrecht
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Modul II
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A. Abschnitt B Vertragsrecht
Kapitel 16 FahrzeugkaufvertragKapitel 17 Kfz-LeasingKapitel 18 FahrzeugreparaturvertragKapitel 19 KraftfahrzeughaftpflichtversicherungKapitel 20 KaskoversicherungKapitel 21 SchutzbriefversicherungKapitel 22 KraftfahrtunfallversicherungKapitel 23 Fahrerschutzversicherung (Fahrer-Zusatzversicherung)Kapitel 24 RechtsschutzversicherungKapitel 25 VersicherungsbetrugKapitel 26 Besonderheiten der Verfahrens- und ProzessführungKapitel 27 Reha-ManagementKapitel 28 Der Verein »Verkehrsopferhilfe eKapitel 29 Regress des KH-VersicherersKapitel 30 Regress des SozialversicherungsträgersKapitel 31 Regress des Dienstherrn
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A. Abschnitt B Vertragsrecht
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Modul III
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A. Teil 2 Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Kapitel 32 VerkehrsstrafrechtKapitel 33 Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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B. Teil 3 Verkehrsverwaltungsrecht
Kapitel 34 VerkehrsverwaltungsrechtKapitel 35 Qualitätssicherung im Fahrerlaubniswesen
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C. Teil 4 Verkehrsrechtliche Bezüge zum Arbeitsrecht
Kapitel 36 Verkehrsrecht und ArbeitsrechtKapitel 37 Kündigung wegen verkehrsrechtlicher Vergehen im Straßenverkehr
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A. Teil 2 Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
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Modul IV
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A. Teil 5 Gefahrgutrecht und Umweltstrafrecht
Kapitel 38 Gefahrgutrecht
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B. Teil 6 Der Sachverständige im Verkehrsrecht
Kapitel 39 Verkehrstechnische GutachtenKapitel 39a Personenschäden bei VerkehrsunfällenKapitel 39b Alkohol, Medikamente und Drogen im StrafrechtKapitel 40 Haftung des Sachverständigen
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C. Teil 7 Anwaltsrechtliche Bezüge
Abschnitt A BerufsrechtAbschnitt B Gebührenrecht
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D. Teil 8 Sonderthemen
Kapitel 47 Steuerrechtliche Fragen - Unfallkosten -Kapitel 49 Massenunfälle im Straßenverkehr - Besonderheiten bei der Schadenregulierung
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A. Teil 5 Gefahrgutrecht und Umweltstrafrecht
Kosten
NETTO | BEDINGUNG | |
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Standardtarfif |
1.640,00 € |
ab 3 Jahre nach 2. Examen Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Junganwälte/innen |
1.420,00 € |
bis 3 Jahre nach 2. Examen Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Jurist/in, Referendar/in, arbeitslos |
1.260,00 € |
Jurist/in, Referendar/in oder arbeitslos Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UstG |
Prüfungskosten
Prüfungskosten
Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- €. Der Betrag wird erst mit der Teilnahme an der Prüfung fällig. Anfahrts- und Übernachtungskosten zur Abschlussprüfung sind selbst zu tragen.
Mehrfachbuchung
Mehrfachbuchung
Bei Buchung eines zweiten Lehrgangs erhalten Sie diesen um eine Preiskategorie günstiger. Als Nachweis schicken Sie uns einfach die Buchungsnummer Ihres ersten Lehrgangs.
Ratenzahlung
Ratenzahlung
Bei Ratenzahlung ist die erste Rate in Höhe von 450,- € sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Monate nach Buchung vollständig bezahlt sein.
Verlängerung
Verlängerung
Sollten Sie Ihren Lehrgang nicht innerhalb von 12 Monaten abschließen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung für 35,- € pro Monat.