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Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich in seinem Fachbereich mindestens 15 Zeitstunden jährlich fortbilden, § 15 Abs. 4 FAO. Mit den AK-Fachanwaltsfortbildungen erfüllen Sie 5 Stunden Ihrer jährlichen Pflichtfortbildung anhand aktueller Lerninhalte im Selbststudium.
 

Arbeitsrecht

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Bank- und Kapitalmarktrecht

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Bau- und Architektenrecht

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Erbrecht

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Familienrecht

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Gewerblicher Rechtsschutz

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Handels- und Gesellschaftsrecht

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Medizinrecht

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Sozialrecht

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Strafrecht

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Vergaberecht

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Versicherungsrecht

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Verwaltungsrecht

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